AGB
Stand: Juni 2011
1. Titel der Veranstaltung / Dauer
Berlin Travel Convention (BTC). Die Dauer der ersten BTC ist auf den 06. Oktober 2011 begrenzt.
2. Veranstalter
ikusei GmbH
Paul-Robeson-Str. 27a
10439 Berlin
Tel: 030 – 7 55 66 752 – 0
Fax: 030 – 7 55 66 752 – 9
E-Mail: info@ikusei.de
Website: www.ikusei.de
3. Veranstaltungsort
Große Orangerie Schloss Charlottenburg, Spandauer Damm 22-24, 14059 Berlin
4. Standaufbau / Standabbau / Standeinteilung
Es gelten die mitgeteilten Auf- und Abbauzeiten. Diese Zeiten sind strikt zu beachten und einzuhalten. Das teilweise oder vollständige Abbauen und / oder Räumen des Standes während der offiziellen Veranstaltungszeit ist nicht gestattet. Bei schuldhafter Verletzung dieser Regelung wird eine Konventionalstrafe in Höhe der Standmiete fällig. Der Aussteller ist verpflichtet, nach Beendigung der Veranstaltung seinen Stand in dem Zustand zurückzulassen, wie er ihn vorgefunden hat; d.h. rückstandsfrei. Die Standeinteilung erfolgt durch den Veranstalter nach Gesichtspunkten, die durch das Konzept der Berlin Travel Convention gegeben sind, wobei das Eingangsdatum der Anmeldung nicht maßgebend ist. Besondere Wünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
5. Anmeldung / Rücktritt
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf dem vom Veranstalter vorgegebenen Formblatt unter gleichzeitiger ausdrücklicher Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen. Die Aussteller erhalten eine schriftliche Anmeldebestätigung per E-Mail, die als rechts-verbindlicher Vertrag gilt. Anderslautende Bedingungen des Ausstellers werden nicht zum Vertragsinhalt, auch wenn der Veranstalter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ein Konkurrenzausschluss wird grundsätzlich nicht zugestanden.Die Anmeldung ist bindend; bis zur Zulassung kann der Aussteller von seiner Anmeldung zurücktreten.
6. Kündigung
Nach der Zulassung ist eine Kündigung durch den Aussteller nicht möglich. Das Recht des Ausstellers zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grunde das Vertragsverhältnis zu kündigen. Beim Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen oder gänzlich abzusagen. Der Aussteller hat, wie auch ansonsten in sämtlichen Fällen höherer Gewalt, lediglich Anspruch auf Rückerstattung in Höhe von bis zu 75% des von ihm gezahlten Betrages, der Veranstalter kann bis zu 25% des vom Aussteller gezahlten bzw. zu zahlenden Betrages für allgemeinen Kostenersatz in Anspruch nehmen.
7. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Anmeldung. Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum.
8. Haftung
Der Aussteller haftet auch ohne Verschulden für sämtliche Schäden, die er selbst, seine Mitarbeiter bzw. von ihm beauftragte Personen / Firmen sowie seine Besucher verursachen und die andere Aussteller bzw. von ihnen beauftragte Personen / Firmen und / oder den Veranstalter betreffen. Der Aussteller hat unverzüglich eventuelle Schäden dem Veranstalter zu melden. Entsprechendes gilt für die ordnungsgemäße Erhaltung eines dem Aussteller überlassenen Standes nebst Ausstattung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Ausstellungsgegenständen und an der Standausrüstung sowie Folgeschäden.
9. Haftung des Veranstalters
So weit dem Veranstalter ein Verschulden nachgewiesen werden kann, wird die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Veranstalter übernimmt keine Obhutpflicht für Standeinrichtungen u.Ä. mehr und schließt jede diesbezügliche Haftung für Schäden, Abhandenkommen u.Ä. mehr aus. Der Aussteller erkennt gegenüber dem Veranstalter ausdrücklich den Verzicht auf die Geltendmachung aller Schäden, die aus Gefahren wie Feuer, Diebstahl, Wasserschäden und dergleichen mehr einschließlich der Gefahren des An- und Abtransportes resultieren, an. Diese Risiken sind vom Aussteller auf eigene Kosten zu versichern, dies betrifft auch die eingebrachten Ausstellungsobjekte.
10. Verfall
Jedwede gegen den Veranstalter gerichteten Ansprüche müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Schluss der Berlin Travel Convention oder nach Kenntnis des Ausstellers schriftlich und detailliert geltend gemacht werden, da sie ansonsten verwirkt sind.
11. Änderungen
Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Abmachungen für die Berlin Travel Convention bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
12. Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle wechselseitigen Ansprüche ist Berlin.
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